Miete
Der Bewohner schließt unmittelbar einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab.
Behandlungspflege (Leistung nach SGB V)
Die Übernahme der Kosten für die Behandlungspflege wird durch die zuständige Krankenkasse übernommen. Hierzu sind individuelle Preisvereinbarungen zwischen Pflegedienst und Krankenkasse abzuschließen.
Grundpflege (Leistung nach SGB XI)
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegestufe anteilig. Der Rest ist durch den Patienten bzw. den Sozialhilfeträger zu finanzieren.
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